Wichtige Informationen zu unseren Skifreizeiten

Teilnahmebedingungen, Informationen und Hinweise zu den Skifreizeiten des Ski-Klub Soest e.V.

Mitglieder des Ski-Klub Soest e.V. haben bis drei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibungen auf der vereinseigenen Homepage oder dem angezeigten Starttermin für die Anmeldung ein Voranmelderecht vor Nichtmitgliedern für alle angebotenen Skifreizeiten. Eine Mitgliedschaft im Ski-Klub Soest e.V. ist für die Teilnahme an unseren Skifreizeiten NICHT verpflichtend.          

JEDER ist herzlich willkommen!!!

ACHTUNG:

Mit der Unterschrift der anmeldenden Person auf der Anmeldung für unsere Skifreizeiten wird bestätigt, dass die Informationen auf dieser Seite gelesen wurden. Es werden sämtliche der nachfolgenden Hinweise und Bedingungen sowie die Bedingungen auf der Anmeldung und der jeweiligen Ausschreibung anerkannt.  

CORONA Info:

Sollte es Infos hierzu geben stehen die Bedingungen hierzu stehen in den jeweiligen Ausschreibungen (Infoblättern)

Bitte beachten Sie, dass dem gewählten Zimmerwunsch nach Möglichkeit entsprochen wird. Er kann aber, auch nach einer Buchungsbestätigung, nicht garantiert werden. Beim Zimmerwunsch DZ ist, in Absprache mit der Fahrtenleitung, auch eine Unterbringung in einem Mehrbettzimmer möglich. Bei einer großen Teilnehmerzahl bzw. Auslastung der ausgeschriebenen Unterkunft ist. in Absprache mit der Fahrtenleitung, bei beiden Zimmerwünschen (EZ/DZ) auch eine Unterbringung in einer benachbarten Unterkunft gleichen oder ähnlichen Standards möglich. Eine Anpassung des Fahrpreises ist hierdurch u.U. möglich und wird im Einzelfall geprüft.

Bei Anreise mit priv. PKW kann, auf Grundlage der Busauslastung in Absprache mit der Fahrtenleitung, eine entsprechende Verrechnung der Kosten erfolgen.

Nichtmitglieder zahlen einen Aufpreis von 40,00€ für Erwachsene (ab 18 Jahren) und 20,00€ für Kinder und Jugendliche (von 4 bis 17,99 Jahren).

Sämtliche Kosten sind im jeweiligen Infoblatt (Ausschreibung) zu den einzelnen Freizeiten genau aufgeführt.

Bei Skifreizeiten des Ski-Klub Soest e.V. besteht für minderjährige Teilnehmer beim alpinen Schneesport generell die Pflicht zum Tragen eines geeigneten Sturzhelmes. Ohne das Tragen eines Sturzhelmes sind Minderjährige während der Ski-Freizeiten vom alpinen Schneesport-Angebot ausgeschlossen.

Auch ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten dürfen Minderjährige grundsätzlich an Skifreizeiten des Ski-Klub Soest e.V. teilnehmen. Hierfür müssen allerdings bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Näheres hierzu finden Sie in einem Informationsblatt bei den Ausschreibungen zu den Skifreizeiten des Ski-Klub Soest e.V., das am Ende auch eine zu unterschreibende Erklärung der/des Erziehungsberechtigten enthält.

Sind zu kleine Gruppen, also weniger als 5 Personen (evtl. bei Anfängern) vorhanden, so können wir nicht immer eine skiläuferische Betreuung gewährleisten. Wir sind dann bei der Vermittlung zur örtlichen Skischule selbstverständlich behilflich. Eine Aufrechnung des Reisepreises ist nicht möglich.

Definition Anfängerin/er bzw. fortgeschrittene/r Anfängerin/er:

Anfänger sind Teilnehmerinnen oder Teilnehmer, die noch nie oder längere Zeit nicht mehr Ski gefahren sind, und das Skifahren dann auch nur kurz einmal kennengelernt haben.

Fortgeschrittene Anfänger sind Teilnehmerinnen oder Teilnehmer, die bereits mind. eine Woche eine professionelle Skischule absolviert haben und dies nicht länger als drei Jahre her ist. Des Weiteren sollte es in der Zwischenzeit Gelegenheiten gegeben haben, das Fahrkönnen zu verbessern.

Die Fahrtenleitung und das Skilehrer- Team behalten sich vor, die Eingruppierung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sämtlicher Ski-Gruppen, besonders aber die der Anfänger und der fortgeschrittenen Anfänger, neu vorzunehmen. Dies geschieht in der Regel nach Sichtung des skiläuferischen Könnens am oder nach dem ersten Skitag einer Skifreizeit.

Dies kann bedeuten, dass eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer wegen nicht ausreichendem Fahrkönnens nicht als fortgeschrittener Anfänger einzugruppieren ist. Aus diesem Grund muss dann ggf. ein Kurs in der örtlichen Skischule gegen einen entsprechenden Aufpreis gebucht werden.

Neue Gruppierungen der Teilnehmerinnen oder Teilnehmer während unserer Skifreizeiten sind bei Verbesserung des Fahrkönnens natürlich jederzeit möglich.

Anmeldung, Zahlung, Stornierung, wichtige private Versicherungen, Insolvenzversicherung

Die Anmeldung bitte vollständig ausfüllen und der Fahrtenleitung per Post oder E-Mail zukommen lassen. Die Zahlung(en) erfolgen bitte erst nach Aufforderung per E-Mail. Mit der Anmeldung kann pro Person eine Anzahlung von mind. 150,– Euro, oder höher (siehe Infoblatt), fällig werden. Hierzu erfolgt eine gesonderte Aufforderung per E-Mail (bitte die Bankverbindung beachten). Die Anzahlung muss spätestens 7 Kalendertage nach deren Zahlungs-Aufforderung auf dem Fahrtenkonto (siehe Infoblatt) eingegangen sein. Ansonsten kann der Reiseplatz neu vergeben werden. Erst nach dem Eingang der Anzahlung ist der Reiseplatz fest reserviert.

Die Stornierungskosten für eine Skifreizeit des Ski-Klub Soest e.V. betragen, sofern der Reiseplatz nicht anderweitig vergeben werden kann, grundsätzlich 100,– Euro. Der Grund für die Stornierung ist unerheblich. Die Stornierungskosten erhöhen sich, wiederum, wenn der Reiseplatz nicht anderweitig vergeben werden kann, wie folgt:

– Bis drei Monate vor dem Beginn der Freizeit (Anreisetag) ergeben sich keine weiteren Erhöhungen.

– Bis einen Monat vor dem Beginn der Freizeit müssen 50% des Reisepreises entrichtet werden.

– Bis zwei Wochen vor dem Beginn der Freizeit müssen 70% des Reisepreises entrichtet werden.

– Innerhalb zwei Wochen vor dem Beginn der Freizeit müssen 90% des Reisepreises entrichtet werden.

– 7 Tage vor Beginn der Freizeit müssen 100% des Reisepreises entrichtet werden.

Die Berechnungsgrundlage für die Stornierungskosten ist der Reisepreis, der in der jeweilig gültigen Ausschreibung des Ski-Klub Soest e.V. für die entsprechende Skifreizeit aufgeführt ist. Die Kosten für einen Skipass sind in der Regel im Reisepreis nicht enthalten und werden somit dann auch für die Berechnungsgrundlage der Stornierungskosten nicht herangezogen.

Bitte schließen Sie rechtzeitig vor der jeweiligen Skifreizeit eine Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung ab, die auch den Pandemiefall mit absichert.

Eine Unfallversicherung – mit Bergekosten die auch einen Hubschrauberflug abdecken – und eine Auslandsreisekrankenversicherung sind absolut notwendig.

Den Sicherungsschein über die Insolvenzversicherung des Ski- Klub Soest e.V. erhalten Sie vor Beginn der jeweiligen Skifreizeit.

Haftungsausschluss:

Die Teilnahme an einer Skifreizeit des Ski-Klub Soest e.V., sowie die Teilnahme an sämtlichen in dieser Ski-Freizeit angebotenen Aktivitäten, geschieht auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung der mitfahrenden Personen. Außerdem gilt grundsätzlich für Mitglieder und Nichtmitglieder des Ski-Klub Soest e.V. §9 der Vereinssatzung:
„Bei Unfällen oder Sachbeschädigungen besteht kein Anspruch auf Entschädigung gegenüber dem Verein. Versicherungsleistungen sind auf Leistungen der Sporthilfe nach dem Subsidiaritätsprinzip beschränkt.“  (die Satzung kann auf www.ski-klub-soest.de eingesehen werden)

Verarbeitung personenbezogener Daten:

Bitte beachten Sie, dass der Ski-Klub Soest e.V. gemäß Art. 6 Abs. 1 b DS-GVO für die Organisation und Durchführung der o.g. Skifreizeit folgende personenbezogene Daten an Dritte automatisiert weiterleitet: Vorname, Name, Geburtsdatum. Diese Dritten sind die für die Organisation und Durchführung maßgeblichen Einrichtungen am jeweiligen Freizeitort, wie Hotel, Pension, Skipassbüro o.ä.

Da der Ski-Klub Soest e.V. ein berechtigtes Interesse daran hat, wird für die Öffentlichkeitsarbeit und Werbezwecke in geeigneten Einzelfällen ein Teil Ihrer persönlichen Daten, wie Name, Vorname, Art der ausgeübten sportlichen Tätigkeit nebst der ggf. in diesem Zusammenhang angefertigten Fotos und Videos in der Presse und/oder auf der Internetseite des Vereins automatisiert verarbeitet und weitergegeben. Dies geschieht ausschließlich in den Grenzen von Art. 6 Abs. 1 f DS-GVO.

Sofern Sie gegenüber dem Verein dieser Praxis persönliche entgegenstehende Interessen oder Grundrechte bzw. Grundfreiheiten geltend machen, welche dem o.g. berechtigtem Interesse des Vereins überwiegen, wird der Ski-Klub Soest e.V. dies bei den o.g. Tätigkeiten berücksichtigen.

Eine weitergehende Verarbeitung bzw. eine über die vorstehenden Regelungen hinausgehende Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur auf der Grundlage Ihrer vorherigen ausdrücklichen Einwilligung. Diese Willensbekundung kann auf jede Art und Weise zum Ausdruck gebracht werden.

Ihre personenbezogenen Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist, spätestens 4 Jahre nach dem Ende der Skifreizeit, gelöscht.

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