Klubhaus

Unser Klubhaus mit eigenem Zugang zum See liegt am Südufer des Möhnesees in der Nähe des Stockumer Damms. Das Haus bietet eine komplett eingerichtete Küche, einen großen Aufenthalts- und Partyraum, Sanitäre Anlagen und Duschen, Umkleideräume und (einfache) Schlafmöglichkeiten für mehrere Personen.

Im Bootskeller des Klubhauses befindet sich eine reichhaltige Ausstattung vereinseigener Boote nebst kompletter Ausrüstung einschließlich Helmen und Schwimmwesten für den kostenlosen Gebrauch durch Vereinsmitglieder. Eine Einweisung/ Ausbildung durch den Kanuwart oder die Kanu-Trainer ist aus Sicherheitsgründen Pflicht! Außerdem werden verschließbare Bootsboxen für Privatboote angeboten.
Unseren Mitgliedern stehen zusätzlich einige vereinseigene Surfbretter zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung.

Auf dem über 3.000 qm großen Gelände lädt u.a. ein Volleyballfeld zur sportlichen Betätigung ein. Für Kinder gibt es ein Klettergerüst mit Schaukel und Sandkasten.

In den Sommermonaten ist das Klubhaus zentraler Punkt für zahlreiche spontane und gesellige Aktivitäten.

SKS-Klubhaus_Buchungen_April

Klubhaus des Ski-Klub-Soest
Forststraße 2
59519 Möhnesee/Stockum

Hüttenwart / Klubhaus
Simon Burges
, klubhaus@ski-klub-soest.de

Anfahrt

Nutzungsordnung für das Klubhaus und die Steganlage am Möhnesee

(Stand: 07.01.2014, hinsichtlich der Übernachtungspreise modifiziert zum 1.7.2018)

Lieber Nutzer, wir freuen uns, dass der Ski-Klub Soest Ihnen und Euch das Gelände und Haus zur Verfügung stellen kann.

Dieses Klubhaus ist im Jahre 1958 von Vereinsmitgliedern errichtet worden. Seine Erhaltung liegt allen Mitgliedern besonders am Herzen.

Das Klubhaus dient in erster Linie dem Vereinsleben. Zusätzlich kann es von Vereinsmitgliedern auch für private Zwecke „angemietet werden“. Weiterhin können Gruppen des Westdeutschen Skiverbandes, des Deutschen Kanuverbandes (DKV) und des Westdeutschen Volleyball-Verbandes das Klubhaus anmieten. Im DKV organisierten Kanuten wird Gastrecht gewährt.

Einige Punkte sind verbindlich zu klären, damit es im Nachhinein nicht zu Schwierigkeiten kommt. Mit der Unterschrift unter diese Nutzungsordnung akzeptieren Sie/ Ihr die „Hausregeln“.

Winterzeit: In der Winterzeit vom 01.11. bis 28.02. ist das Haus für die normale Nutzung geschlossen, da Strom und Wasser abgestellt ist, um Frostschäden zu vermeiden. Eine Nutzung ist nur nach Einzelabsprache mit dem Hüttenwart möglich und bedarf der Einweisung bei Strom und Wasser
Weitere Nutzung: Ski-Klub Soest Mitgliedern ist es jederzeit erlaubt, das Gelände  und das Haus während der Vermietung zu betreten und zu nutzen.
Schäden: bitte sofort dem Hüttenwart melden. Tel: 0176 9568 2121
Vorbereitung: Handtücher, Geschirrtücher, Toilettenpapier und Müllsäcke mitbringen
Küche: Kühlschrank nicht abschalten. Geschirrspülmittel (auch für die Maschine) sind in der Spüle
Möbel: Grill und Terrassenmöbel und Bierzeltgarnituren sind im Keller. Stühle und Tische aus dem Haus (Klubraum) bitte im Haus lassen.
Müll: Der eigene Müll ist beim Verlassen mitzunehmen.
Bootskeller: Der Bootskeller und die darin befindlichen Geräte werden nicht mit vermietet und sind daher von der Nutzung und Verwendung ausgeschlossen.
Auto/Kfz. Autos dürfen ausschließlich auf dem geschotterten Bereich am Eingang des Geländes B- und Entladen und geparkt werden.

Auf dem Rasen, der Terrasse und den Fremdwiesen (Nachbarn) ist ein Parken nicht gestattet. Die Absperrbalken am Parkplatz dürfen nicht beseitigt  und ihre Lage nicht verändert werden.

Schäden sind verschuldensunabhängig von der Person des Mieters zu ersetzen. Dafür wird die Kaution verwendet, soweit diese ausreicht. Übersteigt der Schadensbetrag die Höhe der Kaution, werden die weiteren Kosten zur Schadensbeseitigung in Rechnung gestellt.

Steganlage: Die Steganlage darf, wie der Seezugang, nur von Mitgliedern und Gästen des Ski-Klub Soest e.V. genutzt werden. Das Tor zum Seezugang muss zur Vermeidung von Sturzgefahren an der Treppe immer wieder sofort geschlossen und nach Beendigung der Nutzung wieder verschlossen werden.

Vom Steg aus darf nicht ins Wasser gesprungen werden.

Die Aufdoppelung vorn links dient ausschließlich dem Kanutraining.

Mit der Steganlage ist schonend und ordnungsgemäß umzugehen.

Vom Steg aus darf nichts ins Wasser geworfen werden. Rauchen und offenes Feuer ist auf der gesamten Steganlage nicht gestattet.

Die Bedienung der Steganlage zur regelmäßigen Anpassung an den

wechselnden Pegel erfolgt ausschließlich durch den Beisitzer Steganlage oder durch von ihm dazu beauftragte Personen. Schäden oder Regulierungserfordernisse sind ihm unverzüglich anzuzeigen.

Für die Dauer der Winterzeit wird die Rettungsleiter demontiert.

Abschluss: Küche, Toiletten, Duschen, Tische gründlich säubern.
Alle benutzten Räume und Gänge nass wischen.
Gerätschaften und Putzmittel sind im Keller im Putzmittelraum.
Grill, Kaminofen und Feuerstelle je nach Nutzung reinigen, kalte Asche entsorgen, Licht ausschalten, Fenster und Türen schließen bzw. abschließen.
Miete: Für Veranstaltungen erheben wir eine Miete des Klubhauses/ Geländes in Höhe von 60 €.

Übernachtungen von Vereinsmitgliedern bei Vereinsveranstaltungen sind kostenlos.

Für private Einzelübernachtungen gilt die jeweilige Gebührenordnung.

Für Gruppen des WSV, Kanu-Verband NRW und WVW gelten  Einzelabsprachen.

Kaution: Wir erheben 150 € Kaution bei der Klubhausanmietung, die mit Buchung des Hauses (Geländes) fällig werden. Nach ordnungsgemäßem Verlassen incl. durchgeführter  entsprechender Reinigung wird die Kaution innerhalb von 14 Tagen erstattet. Falls seitens des SKS aufgrund nicht ordnungsgemäßem Verlassens eine Reinigung durchgeführt werden muss, wird diese mit 10 € / Std. berechnet.

Ski-Klub Soest e.V.  –  Preise für private Einzelübernachtungen

im und am Klubhaus (gültig seit dem 1.7.2018) :

 

Übernachtungen von Vereinsmitgliedern bei Vereinsveranstaltungen sind kostenlos!

 

 

                                                                       Freifläche                                        im Haus

 

Person erwachsen                                    2,00 EUR                                         5,00 EUR

Kind / jugendliche(r)                                1,00 EUR                                         3,00 EUR

 

 

Zelt                                                                2,00 EUR                                         entfällt

 

Wohnwagen / Wohnmobil                      2,50 EUR                                         entfällt

 

Strom (nur in Ausnahmefällen)             2,00 EUR                                         entfällt